Die meisten Menschen träumen von einem Leben in den eigenen vier Wänden. Auf dem Weg ins eigene Zuhause können Sie künftig von noch mehr staatlicher Förderung profitieren. Diese Förderungen gibt es in Bayern:
Das Baukindergeld erhalten Familien und Alleinerziehende für den Kauf oder Bau eines Eigenheims (rückwirkend ab 1. Januar 2018). Vorausgesetzt, sie haben mindestens ein kindergeldberechtigtes Kind unter 18 Jahren und nutzen die Immobilie selbst. Die Einkommensgrenze bei einem Kind liegt bei 90.000 Euro zu versteuerndes Haushaltseinkommen. Für jedes weitere Kind erhöht sie sich um 15.000 Euro. Beantragt wird das Baukindergeld bei der KfW.
In Bayern bekommen Familien und Alleinerziehende zusätzlich eine Baukindergeld-Aufstockung. Hier gelten die gleichen Fördervoraussetzungen wie beim bundesweiten Baukindergeld. Profitieren können alle, die seit mindestens einem Jahr ihren Wohnsitz in Bayern haben oder dauerhaft in Bayern arbeiten. Das macht zusammen ganze 15.000 Euro über 10 Jahre (bei voller Ausschöpfung). Das Bayerische Baukindergeld Plus wird bei der BayernLabo beantragt.
Seit dem 1. September 2018 können Sie beim Bau oder Kauf einer selbstgenutzten Immobilie die Bayerische Eigenheimzulage von einmalig 10.000 Euro beantragen (rückwirkend zum 1. Juli 2018). Diese Förderung erhalten nicht nur Familien. Profitieren können alle, die seit mindestens einem Jahr ihren Wohnsitz in Bayern haben oder dauerhaft in Bayern arbeiten. Auch hier gelten Einkommensgrenzen. Beantragt wird die Bayerische Eigenheimzulage bei der BayernLabo.
Anzahl der Kinder | Baukindergeld* | Baukindergeld Plus* | Bayerische Eigenheimzulage** | Förderbetrag gesamt |
---|---|---|---|---|
- | - | 10.000 Euro | 10.000 Euro | |
1 | 12.000 Euro | 3.000 Euro | 10.000 Euro | 25.000 Euro |
2 | 24.000 Euro | 6.000 Euro | 10.000 Euro | 40.000 Euro |
3 | 36.000 Euro | 9.000 Euro | 10.000 Euro | 55.000 Euro |
* Über einen Zeitraum von 10 Jahren können Sie bis zu 12.000 Euro Baukindergeld pro Kind und bis zu 3.000 Euro Bayerisches Baukindergeld Plus pro Kind erhalten. Es gelten jeweils Einkommensgrenzen und weitere Voraussetzungen.
** Die Bayerische Eigenheimzulage können Sie als einmaligen staatlichen Zuschuss zum Bau/Kauf von Eigenwohnraum in Bayern. Es gelten Einkommensgrenzen und weitere Voraussetzungen.
Auf die staatlichen Zuschüsse besteht kein Rechtsanspruch.